Wilhelmshall als Begegnungszone


Weil Wilhelmshall keine Bürgersteige hat und in einer 30 Km/h Zone liegt, haben Fußgänger keine Rechte nach STVO. Der Besucheraufkommen aller Art hat in den letzten 12 Jahren aber stark zugenommen und deshalb wäre vom Sinn hier eine Begegnungszone einzurichten.

In Begegnungszonen dürfen die Lenker von Fahrzeugen Fußgänger weder gefährden noch behindern, haben von ortsgebundenen Gegenständen oder Einrichtungen einen der Verkehrssicherheit entsprechenden seitlichen Abstand einzuhalten und dürfen nur mit einer Geschwindigkeit von höchstens 20 km/h fahren.1200px-CH-Vorschriftssignal-Begegnungszone-1.svg