Keine Grundfläche für Kläranlage

Der Bürgermeister wird keinen Nutzungsvertrag für das Kläranlagegrundstück gegenüber der Sanitätswache zur Verfügung stellen, das ein Notar besiegelt. Die Rechtsanwälte des Bürgermeisters haben das Problem auch nicht gelöst und können sich nur sagen: "außer Spesen nix gewesen". Was nun?