Rinnsteinepoche oder wie kann legal Wohnrecht entzogen werden

Es gibt Grundstücke in Wilhelmshall, die keine Fläche für den Bau einer individuellen vollbilogischen Kläranlage bieten. In solchen Fällen bleibt nur die Möglichkeit im Keller eines jeden solchen Hauses Vorklärung zu leisten und das übrige Klarwasser entweder in den Kreislauf des Hauses als Brauchwasser zu integrieren oder es versickern zu lassen. Dies ist aber nur auf dem eigenen Grundstück erlaubt, jedoch nicht auf dem Grund und Boden der Gemeinde.

Ein durchschnittlicher Verbrauch pro Kopf in Deutschland beträgt ca. 130L pro Tag. Eine Vierköpfige Familie verbraucht demnach ca. 190.000L im Jahr, also ein einstöckiges Haus mit Grundfläche von 100m2 ersäuft regelrecht in seinem Abwasser nach 2 Jahren, wenn es nicht abgeführt wird. Ein Gebäude ohne Abwasservorrichtung hat nach gültigem Baurecht keinen Wohnhausstatus mehr.

Eine denkbare und umweltfreundliche Lösung für Wilhelmshall wäre Errichtung einer Pflanzenkläranlage mit Abfluss in den Hohlebach auf der Wiese gegenüber der Sanitätswache, aber noch klüger wäre die vorhandene Kläranlage, die seit Jahren von zuständiger Körperschaft nicht gereinigt und gewartet wurde, wieder in Betrieb zu nehmen.


pka
(Quelle: www.klaeranlagen-vergleich.de)

Aus der Not eine Tugend zu machen, wäre für die Zukunft der betroffen Gemeindebürger und der Gemeindeverwaltung wegweisend. Errichtung einer solchen Anlage würde keine 50.000 Euro in Anspruch nehmen. Finanziert könnte sie sein auch im Rahmen des Leader Programms Rund um den Huy, wie z. B. der Bau eines Radwanderweges von 2,8Km zwischen Anderbeck und Badersleben (Fördersumme: 323.593 &euroWinking. Die Erhaltung des Wohnortes mit Erholungsqualität sollte zweifelsfrei wichtiger sein als Radwanderweg zwischen zwei Dörfern.