Abwasser

Auch die Genehmigungen sind jetzt vorhanden

Die Kleinkläranlage wird endlich in der 40KW verbracht. Das Umweltamt des Landkreis Harz hat erst nach richterlichen Rechtshinweisen eingelenkt, Zwangsgelder zurückgenommen und die Genehmigung erlassen. Fazit aus der Geschichte, man soll sich von den Behörden nicht alles gefallen lassen, da auch dort nur mit "Wasser gekocht wird". Wenn ein Angestellter des Amtes Willkür übt und meint der Allmächtige zu sein, ist bloß nur seine Einbildung. In solchen Fällen ist sein Abgang in einer echten Demokratie umso empfindlicher…

Endlich Abschluß des Abwassersproblems

Nach langem Hin und Her der letzten Gemeindeführung, die Endlösung. Die Kläranlage hat ihren endgültigen Platz gefunden und kann eingebaut werden. Es fehlen noch die notwendigen wasserrechtlichen Genehmigungen des Landkreises Harz.

Widerruf der Übergangslösung

Heute erreicht uns ein Widerruf der TAZV in Bezug auf die vorübergehende Lösung zur Abwasserentsorgung. Der Landkreis Harz ist offenkundig nicht gewillt dem Zweckverband die gefundene Lösung zu genehmigen. Stattdessen sollen wir alles Mögliche in eigener Regie unternehmen den Umstand zu beseitigen, keinen Platz zum Einbau der Kläranlage zu haben. Der reale Irrsinn dabei ist: von einem Blinden zu verlangen, dass er was sehen soll…

Sammelgrube für mobile Entsorgung des Abwassers

Wir wurden heute informiert, dass Trink- und Abwasserzweckverband (TAZV) die zentrale Kläranlage außer Betrieb nimmt und zwar bis zum 31.12.2021. Von diesem Zeitpunkt an, werden unsere Abwässer übergangsweise in einer separaten, dafür extra hergestellten Sammelgrube im Strassenbereich aufgefangen und mobil entsorgt. Danke, danke, danke… Wo der Wille ist, ist auch ein Weg.

Keine Grundfläche für Kläranlage

Der Bürgermeister wird keinen Nutzungsvertrag für das Kläranlagegrundstück gegenüber der Sanitätswache zur Verfügung stellen, das ein Notar besiegelt. Die Rechtsanwälte des Bürgermeisters haben das Problem auch nicht gelöst und können sich nur sagen: "außer Spesen nix gewesen". Was nun?

Der Beamte auf Zeit und seine Bürgernähe

Der amtierende Bürgermeister ist nicht gewillt einen Nutzungsvertrag für das neue Kläranlagengrundstück mit notarieller Mitwirkung anzubieten. Auch verkaufen möchte er die 150m2 kleine, freistehende Grünfläche nicht, stattdessen schaltet er seine Rechtsanwälte aus Magdeburg ein und versucht so die Unterschrift auf dem einseitigen und rechtlosen Vertrag zu erwirken. Ob die Anwälte seinen Job auf Kosten der ÖSA Rechtsschutzversicherung hinbekommen, bleibt noch offen. Wer notarielle Mitwirkung an einem langfristig ausgelegten Vertragswerk verweigert, hat offenkundig keine Absichten, sich an diesen zu halten. Erfahrungsgemäß nichts neues. In der Vergangenheit hatte der Bürgermeister den Verkauf vom Gartengrundstück ausgeschlagen mit der Begründung des "nicht hinnehmbaren Benehmens" vor Ort, obwohl der Verkauf als Option im Kaufvertrag der Sanitätswache verankert war. Wie sich später rausgestellt hat, befand sich das Gartenstück in Doppelverpachtung an zwei verschiedene Parteien. Die eine Partei war der Schwager vom Ex-Amtsleiter.

Wenn der Verkauf damals zustande gekommen wäre, wäre heute kein Problem mit dem Kläranlagengrundstück. Das "schlimme" Benehmen war aus STASI ähnlichen Protokollen des hiesigen Ex-Amtsleiters interpretiert worden, was offenbar nur eine Ausrede war um das Grundstück nicht abzugeben. Es lebe "Das Leben der Anderen" in "Hindafing".

Nutzungsvertrag für neues Kläranlagengrundstück

Wir haben von der Gemeinde Huy einen neuen Nutzungsvertrag für unsere Kläranlage erhalten, ohne den alten Vertrag gekündigt zu bekommen. Obwohl beide Grundflächen auf dem gleichen Flurstück liegen, wird das nicht mit einfachen Lageplanaustausch als Nachtrag erledig, sondern mit einem komplett neuen Nutzungsvertrag mit noch mehr Auflagen. Die Gemeinde folgte zwar dem Rat der fachlichen Einschätzung unseres Bauleiters und möchte uns höher gelegene Fläche gewähren, jedoch um 25% verkleinert. Dazu schreibt sie uns vor, wie die Verwendung unseres gereinigten Abwassers auszusehen soll. Wir dürfen keine bepflanzte Sickermulde nach DIN einrichten um der Natur ein Stück Feuchtgebiet zu spenden, oder das gereinigte Wasser als Gießwasser zu gebrauchen, sondern wir müssen das saubere Wasser unterirdisch versickern lassen. Warum werden wir hier gezwungen sehr viel Geld für Dinge auszugeben, die wir weder wollen noch niemanden nützlich sind? Das Umweltamt des Landes Sachsen-Anhalt hat doch für unsere vollbiologische SBR Anlage eine sehr hohe Reinigungsleistung bescheinigt (Absatz 4.2.2.2 der Fachinformation über Dezentrale Abwasserbeseitigung mit Kleinkläranlagen).

FA. Stadler GmbH und ihre teuren Materialien

Welcher Bauunternehmer hat Überschüsse an Materialien? Fa. Stadler GmbH, die Hausmeisterfirma des TAZ Vorharz hat genug davon. Warum? Weil sie ihre Kunden dafür teuer bezahlen lässt. Den Rest abzuräumen bzw. anderweitig zu verwenden lohn es nicht offenbar. Deshalb wird der Überschuss den Geiern überlassen. Beim nächsten Auftrag mit Hilfe des "Abwassergottes" finden sich weitere "Opfer" für die Lohn-und Materialbeschaffung.

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Nix mit Einbau der Kläranlage auf vorgesehenem Grundstück

Alle Anlagen unserer Nachbarschaft sind jetzt in der Erde. Weil bei uns der Verband TAZ Vorharz auf die Auftragsvergabe an seine Hausmeisterfirma (FA. Stadler GmbH) mit enormem Druck gepocht hat, haben wir nach alternativen Ausführern der Verbringung gesucht und wurden fündig. Der Umweltingenieur der FA. PIPIFAX hat in einem eingehenden vor Ort Beratungsgespräch erwähnt, dass Kläranlagen grundsätzlich nicht auf einem überschwemmungsgefährdeten Gebiet eigerichtet werden dürfen. Das hat es uns daran erinnert, dass wir hier eben den Fall haben.



Es ist unheimlich schwach und verantwortungslos, dass keiner von den "Fachleuten" hier dieses berücksichtigt hat. Das wichtigste für sie war offenbar die Anlagen teuer zu verkaufen und dann noch teurer zu verbuddeln, bei gleichzeitiger Verantwortungsübergabe an die Grundstückseigentümer.

Verbringung der Kleinkläranlagen

Also doch. Die FA. Stadler GmbH hat am Montag die Kläranlagen einzubauen begonnen. Von Corona Vorsichtsmassnahmen keine sichtbare Spur. Päuskes und Schwätzkes werden mit Nachbarn abgehalten, als ob sie eine große Familie wären. Vielleicht ist die Covid-19 eine mediale Erfindung und die Welt ist frei von irgendwelcher Pandemie…

Sinnlicher Vergewaltigungsversuch

Des Verfassers Imitation von weltberühmten Künstler Christo, der 1995 den Reichstag verhüllte, hat Früchte getragen. Da stand plötzlich bei uns vor der Tür ein Mitarbeiter der FA. Stadler GmbH mit dem selben getürkten Angebot vom letzten Jahr in der Hand und eröffnete mit herrschaftlicher Stimme, wir sollen das Angebot unterzeichnen, weil die Arbeiten nächste Woche beginnen würden. Der gute Mann in knallorangener Jacke musste noch mehrmals erinnert werden, den vorgeschriebenen Abstand zu halten, als ob er noch nicht begriffen hätte, was so in der Welt passiert. Er möchte die Arbeiten beginnen, wo die Regierung von Sachsen-Anhalt die Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung verabschiedet hat? Wir sind wirklich gespannt, ob die Profession der FA Stadler zu den unabdingbaren Berufszweigen gehört, die von der Verordnung ausgeschlossen sind. Aber vielleicht ist das ein Familienunternehmen und alle Mitarbeiter im gleichen Haushalt leben. Im Wilden Osten ist doch alles möglich, sehe Bücher von Karl May zu lesen in der Huy Bibliothek.

Blue Submarine No. 4 oder Verhüllung des Bottichs

Fast ein Jahr ist seit dem vergangen, als wir vom Landkreis Harz und TAZ Vorharz (Wasser-Abwasser Zwecksverband) dazu gezwungen wurden die Kleinkläranlagen zu kaufen. Aus irgend einem unbekannten Grund hat die Verbringung zum angesagten Termin (31.06.19) doch nicht statt gefunden. Weil alle Menschen auf der Welt zur Zeit einer sehr ungewissen Zukunft entgegen blicken, kam dem Verfasser die Idee in den Sinn, den Scheiß-Bottich zu Verhüllen. Nacktes Po ist bekanntlich weniger interessant, als unter Minirock versteckt…

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Angebot der Firma Stadler GmbH

Heute erreicht uns ein Überraschungsangebot der FA. Stadler GmbH in Bezug auf die Verbringung der Kläranlage. Dem Angebot konnte man entnehmen, dass es weitere 5.090,- € verlangt werden, damit die Anlage in den Betrieb genommen werden kann. In dem Begleitschreiben des Wasser-Abwasser Zwecksverbandes erklärt sie zwar, dass sie sich verpflichtet habe, die Erdarbeiten zu übernehmen, jedoch nicht bereit sei für die Material -und Lohnkosten aufzukommen. Deshalb wird 850,- € Netto alleine für das reinschieben der Anlage in die Erdgrube verlangt. Gleichfalls exorbitant fallen die Kosten für DN100 Anschlußrohrleitung an und zwar 65,- € Netto pro laufenden Meter. Im Baumarkt kostet ein Meter des Rohrs 1,50 € Brutto.
Wahnsinn wie dreist die Konzeptumsätzer die Gelder den privilegierten Firmen in die Taschen zuspielen wollen.

Instandhaltung der Wasserleitung

Alle Wohnhäuser erhalten von dem TAZV eigene Wasserabsteller. Die in den `90 -gern neugelegte Kunstoff -Wasserleitungen haben keine separaten Absteller, sondern nur Abzweige pro Haus erhalten. Somit, wenn eine Leitungshavarie gegeben hat, hatte auch sonst niemand Wasser im Ort, weil es nur einen einzigen Haupthahn gab. Folglich konnte man die Leerstände nicht separat vom Wasser abtrennen, was auch bis dahin den dauerhaft schwachen Wasserdruck in der Leitung erklären würde… Wer hat hier noch mal in den "goldenen" Neunzigern im zuständigen Gemeindeausschuss die Drähte gezogen?

Die Mitarbeiter der FA. Stadler GmbH, der Hausmeisterfirma des Wasser-Abwasser Zwecksverbandes, die auch den Einbau und Inbetriebnahme der Kläranlagen übernehmen soll, wussten nichts über bevorstehende Verbringung dieser. Bereits seit 4 Monaten stehen die Anlagen der Einwohner draußen und es rührt sich nix. Man hat so viel Überzeugungskraft an den Tag gelegt, damit sie gekauft werden und jetzt gammeln die Draußen vor sich hin.

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Kläranlagen stehen bereit

Der Landkreis Harz und Wasser-Abwasser Zwecksverband haben sich gemeinsam mit Hilfe unterschiedlicher Überzeugungsmitteln, wie Zwangsgeldandrohungen und Versprechungen, bei den Einwohnern durchgesetzt und erreicht, dass jeder Betroffene seine Kläranlage bei einem und dem selben Privatunternehmer gekauft hat. Grob geschätzt war das ein Auftragsvolumen von ca. 20.000,00€. Es seht gut aus, dass die Inbetriebnahme planmässig zum 31.06.2019 stattfinden wird.
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Grundstück für Kläranlage

Nach einer Intervention des Landkreises Harz hat die Gemeindeverwaltung dem einzigen Grundstückseigentümer ohne Raum für die Kläranlage einen Pachtvertrag ausgestellt. Dieser war in der vorgelegten Form absolut nicht annehmbar. Alleine der Pachtpreis für die 150m2 der Grünfläche sollte 150.- € pro Jahr betragen. Es ist verwunderlich, dass man solches Angebot seitens der Verwaltung überhaupt unterbreiten kann, wissend, dass sonst in der Einheitsgemeinde Grünflächen für 200€ je Hektar verpachtet werden. Nach weiteren Verhandlungen wurden die strittigen Vertragspunkte seitens der Gemeinde korrigiert.

Die Kloake stinkt immer mehr zum Himmel

Es wird in Wilhelmshall auf keinen Fall eine gemeinsame Kläranlage geben. Die Anwohner sind sich uneinig und wollen jeder für sich eine eigne verbringen. Um den finanziellen Aufwand der Grundstückseigentümer etwas abzufedern, bietet der TAZV Vorharz an, die mit dem Bau der Kleinkläranlagen verbundenen Erdarbeiten zu übernehmen und zu finanzieren. Die Voraussetzung für die Hilfe von TAZV ist, die Arbeiten zu gleicher Zeit stattfinden zu lassen. Bis 31 Juni 2019 sollen alle Anlagen in Betrieb sein.

Für das einzige Grundstück in Wilhelmshall, das keine Grundfläche zur Errichtung eigener Kleinkläranlage hat, will die Verwaltung der Gemeinde Huy offenkundig keinen Ausweg sehen. Die offizielle Antwort des Bürgermeisters lautet:

...Die Kleinkläranlage ist Eigentum des Grundstückseigentümer und muss demnach auf eigenem Grund und Boden verbracht werden. Für den Bau einer privaten Kleinkläranlage wird grundsätzlich keine öffentliche Fläche zur Verfügung gestellt...


Diese Antwort beinhaltet schon die Einstellung zum Erhalt des Ortsteils. Dass auf dem winzigen Grundstück von 139m² auch die jüngste, vierköpfige und steuerzahlende Familie lebt, bleibt scheinbar unwichtig. Den wenigen, eingesessenen Senioren mit durchschnittlichem Alter von 73 Jahren wird wiederum der Zukunftsweg geöffnet und vereinfacht.

Rinnsteinepoche oder wie kann legal Wohnrecht entzogen werden

Es gibt Grundstücke in Wilhelmshall, die keine Fläche für den Bau einer individuellen vollbilogischen Kläranlage bieten. In solchen Fällen bleibt nur die Möglichkeit im Keller eines jeden solchen Hauses Vorklärung zu leisten und das übrige Klarwasser entweder in den Kreislauf des Hauses als Brauchwasser zu integrieren oder es versickern zu lassen. Dies ist aber nur auf dem eigenen Grundstück erlaubt, jedoch nicht auf dem Grund und Boden der Gemeinde.

Ein durchschnittlicher Verbrauch pro Kopf in Deutschland beträgt ca. 130L pro Tag. Eine Vierköpfige Familie verbraucht demnach ca. 190.000L im Jahr, also ein einstöckiges Haus mit Grundfläche von 100m2 ersäuft regelrecht in seinem Abwasser nach 2 Jahren, wenn es nicht abgeführt wird. Ein Gebäude ohne Abwasservorrichtung hat nach gültigem Baurecht keinen Wohnhausstatus mehr.

Eine denkbare und umweltfreundliche Lösung für Wilhelmshall wäre Errichtung einer Pflanzenkläranlage mit Abfluss in den Hohlebach auf der Wiese gegenüber der Sanitätswache, aber noch klüger wäre die vorhandene Kläranlage, die seit Jahren von zuständiger Körperschaft nicht gereinigt und gewartet wurde, wieder in Betrieb zu nehmen.


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(Quelle: www.klaeranlagen-vergleich.de)

Aus der Not eine Tugend zu machen, wäre für die Zukunft der betroffen Gemeindebürger und der Gemeindeverwaltung wegweisend. Errichtung einer solchen Anlage würde keine 50.000 Euro in Anspruch nehmen. Finanziert könnte sie sein auch im Rahmen des Leader Programms Rund um den Huy, wie z. B. der Bau eines Radwanderweges von 2,8Km zwischen Anderbeck und Badersleben (Fördersumme: 323.593 &euroWinking. Die Erhaltung des Wohnortes mit Erholungsqualität sollte zweifelsfrei wichtiger sein als Radwanderweg zwischen zwei Dörfern.

Kanalisationsout oder warum wurde die Aufrichtigkeit mit abgespült?

Abwasserzweckverband informiert die Grundstückseigentümer in Wilhelmshall über Abstellung der Abwasserentsorgung. Der Verband beruft sich auf ein Schreiben des Landkreises Harz vom Jahr 2007, in dem die zukünftige dezentrale Entsorgung in Wilhelmshall ausgewiesen wurde. Es heißt mit anderen Worten, dass die vorhandene lokale Kläranlage schon vor 10 Jahren aufgegeben wurde... Alle wussten es, inklusive Gemeinde Huy. Schade bloß, dass die Gemeindeverwaltung beim Verkaufsangebot für die
Sanitätswache im Jahr 2010 weder diese Tatsache noch das Faktum der enormen Verschuldung offenbart hat... Absicht oder Begrenztheit?

Abwasserproblem oder willkommen in der Plumskloera

Abwasserdisaster Wilhelmshall wird jetzt offiziell. Landkreis Harz übernimmt die Rolle des Inquisitors und informiert die Grundeigentümer über die Notwendigkeit der  Eigeninitiative. Wer nicht ordnungswidrig handeln will, bekommt eine Frist zur Umsetzung auf 30.06.2018 gelegt. Eine gemeinsame Einwohnerlösung ist aufgrund der Zwiespältigkeit in der Nachbarschaft nicht zu erreichen, deswegen wird der Schwerpunkt auf individuelle Abwasserlösungen vorangetrieben. So die offizielle Stelle.

Abwasser-Notstand in Wilhelmshall oder öffentlich aufgebauschte Eigenmisere.

Abwasser-Notstand in Wilhelmshall


Der Verfasser ist seit über 6 Jahren ein Grundstückseigentümer in Wilhelmshall und wurde von keiner offiziellen Seite über die in der Volksstimme beschriebene Abwasserproblematik in Kenntnis gesetzt bzw. über die wesentlichen Tatsachen informiert.

Aus empirischer Hinsicht bemerkend, stellt er fest, dass in der hier verbrachten Weile, zu keinem Zeitpunkt irgendwelche arbeiten am Abwassersystem unternommen wurden. Wäre auch denkbar, weil die industrielle Abwasseranlage, die auf dem höchsten Kaiser-Wilhelm-Standard errichtet wurde, wahrscheinlich nach 130 Jahren Nutzung nicht mal prüfbar ist. Die mannshohen, großstädtischen Abwasserkanäle in ca. 6m Tiefe, sowie die Ton und Gussrohre sind an vielen Stellen nicht mehr in Ordnung, so dass die Abwässer inkl. Regenwasser nie die ehemals funktionierende Klärlage erreichen. Bei geschätzten 200 m³ Haushaltsabwassermenge landet womöglich alles in der ehemaligen Schachtanlage. Größere Sickergrube kann man sich nicht vorstellen. Die erwähnten drei Anwohner mit "Lösungen in Eigenregie" liegen deutlich unterhalb der Kläranlage und haben niemals
den Anschluss in Anspruch genommen, also es bleiben nur noch 15 Personen mit Gesamtalter von knapp 900 Jahren über.

Die Anschaffung einer privaten Kleinkläranlage wird sich für manche Wilhelmshaller aus mehreren Punkten als problematisch erweisen. U. a. kaum ein betroffener Grundstückseigentümer hat den benötigten Platz für so eine moderne Kleinkläranlage und es wird bezweifelt, dass die Gemeinde Huy eigene Grundstücke oder technische Unterstützung zur Verfügung stellt. Eins ist aber sicher; die Verwaltung ist für Bürger da und sie muss ihren Pflichten nachkommen.