Nutzungsvertrag für neues Kläranlagengrundstück

Wir haben von der Gemeinde Huy einen neuen Nutzungsvertrag für unsere Kläranlage erhalten, ohne den alten Vertrag gekündigt zu bekommen. Obwohl beide Grundflächen auf dem gleichen Flurstück liegen, wird das nicht mit einfachen Lageplanaustausch als Nachtrag erledig, sondern mit einem komplett neuen Nutzungsvertrag mit noch mehr Auflagen. Die Gemeinde folgte zwar dem Rat der fachlichen Einschätzung unseres Bauleiters und möchte uns höher gelegene Fläche gewähren, jedoch um 25% verkleinert. Dazu schreibt sie uns vor, wie die Verwendung unseres gereinigten Abwassers auszusehen soll. Wir dürfen keine bepflanzte Sickermulde nach DIN einrichten um der Natur ein Stück Feuchtgebiet zu spenden, oder das gereinigte Wasser als Gießwasser zu gebrauchen, sondern wir müssen das saubere Wasser unterirdisch versickern lassen. Warum werden wir hier gezwungen sehr viel Geld für Dinge auszugeben, die wir weder wollen noch niemanden nützlich sind? Das Umweltamt des Landes Sachsen-Anhalt hat doch für unsere vollbiologische SBR Anlage eine sehr hohe Reinigungsleistung bescheinigt (Absatz 4.2.2.2 der Fachinformation über Dezentrale Abwasserbeseitigung mit Kleinkläranlagen).