Der Beamte auf Zeit und seine Bürgernähe

Der amtierende Bürgermeister ist nicht gewillt einen Nutzungsvertrag für das neue Kläranlagengrundstück mit notarieller Mitwirkung anzubieten. Auch verkaufen möchte er die 150m2 kleine, freistehende Grünfläche nicht, stattdessen schaltet er seine Rechtsanwälte aus Magdeburg ein und versucht so die Unterschrift auf dem einseitigen und rechtlosen Vertrag zu erwirken. Ob die Anwälte seinen Job auf Kosten der ÖSA Rechtsschutzversicherung hinbekommen, bleibt noch offen. Wer notarielle Mitwirkung an einem langfristig ausgelegten Vertragswerk verweigert, hat offenkundig keine Absichten, sich an diesen zu halten. Erfahrungsgemäß nichts neues. In der Vergangenheit hatte der Bürgermeister den Verkauf vom Gartengrundstück ausgeschlagen mit der Begründung des "nicht hinnehmbaren Benehmens" vor Ort, obwohl der Verkauf als Option im Kaufvertrag der Sanitätswache verankert war. Wie sich später rausgestellt hat, befand sich das Gartenstück in Doppelverpachtung an zwei verschiedene Parteien. Die eine Partei war der Schwager vom Ex-Amtsleiter.

Wenn der Verkauf damals zustande gekommen wäre, wäre heute kein Problem mit dem Kläranlagengrundstück. Das "schlimme" Benehmen war aus STASI ähnlichen Protokollen des hiesigen Ex-Amtsleiters interpretiert worden, was offenbar nur eine Ausrede war um das Grundstück nicht abzugeben. Es lebe "Das Leben der Anderen" in "Hindafing".